(Ludwigshafen) Durch Leichtgläubigkeit Straftat erleichtert
(ots) - Die 18-jährige Geschädigte aus Ludwigshafen
lernte den 25-jährigen Tatverdächtigen über die App "Love" kennen.
Bei einem Treffen bat der Tatverdächtigte aus Ludwigshafen die
18-jährige um 350,- Euro Bargeld und um einen Handyvertrag,
abgeschlossen und ausgestellt auf ihren Namen. Das Vertrags-Handy
sollte sie ihm dann überlassen. Dieser Aufforderung kam die
18-jährige nach, woraufhin sie im Nachgang die Leichtsinnigkeit ihres
Verhaltens erkannte und das Handy zurückforderte. Der Tatverdächtigte
machte gegenüber der verständigten Polizei unglaubwürdige Angaben zum
Verbleib des Handys, weswegen er zur Abklärung weiterer Maßnahmen zur
Dienststelle verbracht wurde. Im Zuge der Ermittlungen äußerte er,
dass von ihm das Handy originalverpackt in einem Geschäft in
Ludwigshafen weiterverkauft wurde. Bei einer anschließenden
Durchsuchung dieses Geschäftes konnte das Handy im Wert von ca. 700,-
Euro aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen den 25-jährigen
Mann wird nun wegen Unterschlagung und gegen den Besitzer des
Internetcafés wegen Hehlerei ermittelt.
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Datum: 27.07.2019 - 09:40 Uhr
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