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VG Hachenburg/VG Westerburg/VG Rennerod/VG Bad Marienberg: Viele Polizeieinsätze wegen Ruhestörungen durch private Veranstaltungen - Polizei bittet um gegenseitige Rücksichtnahme

ID: 2176357

(ots) - In der Nacht von Samstag, den
27.07.2019 auf Sonntag, den 28.07.2019 hatten die Polizeiinspektionen
Hachenburg und Westerburg in ihren Zuständigkeitsbereichen mit
etlichen Ruhestörungen zu tun gehabt. Die Störungen gingen
hauptsächlich von privaten Festivitäten aus. Aber auch laute Musik im
freien störte die Nachtruhe von Anwohnern. Bedingt durch die
Urlaubszeit und das warme Sommerwetter zieht es vielerorts
Jugendliche und Feierlustige ins Freie. Die Polizei bittet darum, auf
Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.

Was ist eine Ruhestörung?

Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Immissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz dar.
Generell gilt, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eine erhebliche
Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl
die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies
betrifft z.B. Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die
Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben
werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der
Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Tätigkeit der Polizei wird sich in
diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wieder
herzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes
vorliegt.

Woran Sie denken sollten ...

Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen
Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu
reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es
ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren.
Notieren Sie sich den Verursacher, das jeweilige Datum, Uhrzeit,
Dauer und Art der Ruhestörung (z.B. laute Musik). Benennen Sie
gegebenenfalls Zeugen, z.B. weitere Nachbarn.




Wie geht es weiter?

Die Polizei nimmt in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und
versucht, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der
Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem
Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch die Polizei
eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt.
Es ist möglich, dass dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen
durch das Ordnungsamt ein Bußgeld auferlegt wird.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hachenburg

Telefon: 02662-95580
www.polizei.rlp.de/pd.montabaur

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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Datum: 28.07.2019 - 05:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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