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Bundespolizei zieht insgesamt 6.805 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

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(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.804,80 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 26-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Marrakesch
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Wuppertal den Mann zur
Festnahme wegen versuchten Betruges und Erschleichen von Leistungen
ausgeschrieben hatte. Der marokkanische Staatsangehörige konnte die
Geldstrafe in Höhe von 1.423,50 Euro jedoch nicht aufbringen. Somit
muss der Mann die Haftstrafe von 90 Tagen in der
Justizvollzugsanstalt absitzen.

Bei der Einreisekontrolle aus Kiew wurde ein 37-Jähriger
festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen
Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann konnte die
gesamte Geldstrafe in Höhe von 378,50 Euro zunächst nicht aufbringen,
jedoch kontaktierte der in Krefeld lebende Mann seine Lebensgefährtin
und bat sie um Hilfe. Diese beglich die Summe bei einer Polizeiwache
in Krefeld, so dass der Mann die Freiheitsstrafe von 7 Tagen in
letzter Sekunde doch noch umgehen und die Heimreise antreten konnte.

Ebenso viel Glück hatte ein 32-Jähriger, der von der
Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Beihilfe zum unerlaubten
Aufenthalt verurteilt wurde. Bei der Ausreise seines Fluges nach
Ankara, wurde die Bundespolizei auf die Fahndung aufmerksam. Der
niederländische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 76
Tagen umgehen, in dem sein Bruder die Geldstrafe in Höhe von 3.135,-
Euro bei der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einzahlte.
Dadurch konnte der Mann doch noch seinen Flug in die Türkei antreten.





Des Weiteren wurde ein 31-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle
nach Antalya kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl
der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
festgestellt. Der Deutsche konnte die Restfreiheitsstrafe von 60
Tagen umgehen, indem ein Angehöriger die Geldstrafe in Höhe von
3.291,30 Euro bei der Polizeiwache in Dormagen einzahlte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 29.07.2019 - 11:42 Uhr
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