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Denzlingen: Rauchmelder ausgelöst / Waldkirch: Lärm aus Gartenwirtschaft

ID: 2177242

(ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (2 Meldungen)

Denzlingen: Rauchmelder ausgelöst

In der Nacht auf Montag, etwa um 04:45 Uhr, weckte ein Rauchmelder
in einem großen Wohnblock in der Hessenstraße einige Nachbarn. Da
nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich in der betreffenden
Wohnung, bei der auf Klingeln nicht geöffnet wurde, tatsächlich ein
Brand entwickelt, kamen Feuerwehr und Polizei vor Ort. Erst die
Nachschau in der Wohnung zeigte zwar, dass der Rauchmelder
offensichtlich ohne nachvollziehbaren Anlass aktiviert wurde. Ferner
zeigte sich, dass niemand in der Wohnung war. Leider sind
Fehlfunktionen von Rauchmeldern komplett wahrscheinlich nicht
auszuschließen. Die kleinen Lebensretter leisten allerdings gerade in
der Nacht, in der die Bewohner meistens schlafen, sehr gute Arbeit.
Erst am frühen Samstagabend tat ein Brandmelder dies in der
Jahnstraße. Dort hatte man für die Dauer eines kurzen Spaziergangs
offensichtlich vergessen, eine Herdplatte abzustellen. Weil der
Brandmelder anschlug und dann auch Brandgeruch aus der Wohnung kam,
veranlassten Polizei und Feuerwehr eine sogenannte Notöffnung. Außer
einem nun wahrscheinlich unbrauchbar gewordenen Topf und einem
verschmorten Schnuller entstand kein Schaden.

Waldkirch: Lärm aus Gartenwirtschaft

Dass sich die Polizei immer wieder um schwierige und manchmal auch
für alle Beteiligten unangenehme Sachverhalte kümmern und sozusagen
den "Spielverderber" spielen muss, ist bekannt. Genau in diese
Kategorie fällt es, wenn in lauen Sommernächten die
Gartenwirtschaften noch nach 23 Uhr gut gefüllt sind. Aufgrund der
Einsatzbelastung ist es der Polizei genau in solchen Nächten aber
selten möglich, alle Gastwirtschaften gleichzeitig zu überprüfen.
Dies gehört sicherlich auch nicht zu ihren priorisierten
Kernaufgaben. Spätestens, wenn es zu Beschwerden aus der




Nachbarschaft kommt, ist die Polizei jedoch dazu gezwungen, im Rahmen
der Gleichbehandlung möglichst alle Gastwirte, die gegen das
Freisitzflächenbewirtungsverbot verstoßen, zur Anzeige zu bringen,
auch wenn von deren Gartenwirtschaft kein Lärm ausging. Gäste können
Gastwirten jedoch bei der Erfüllung ihrer Pflichten helfen, indem sie
ihre Rechnung rechtzeitig bezahlen und dann die Freisitzflächen
rechtzeitig verlassen. In den letzten Wochen mussten immer wieder
Gastwirte zur Anzeige gebracht werden. Zum Schutz direkter Anwohner
wird die Polizei bei Verstößen nach Möglichkeit auch weiterhin
überprüfen.

RWK/rb




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Datum: 29.07.2019 - 12:40 Uhr
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