(1049) Mehrere Alkoholfahrten mit E-Scootern
(ots) - Am vergangenen Wochenende (27./28.07.2019)
stellte die Nürnberger Polizei mehrere Alkoholfahrten bei
Fahrzeugführern von E-Scootern fest. Der Höchstwert lag bei annähernd
eineinhalb Promille.
In drei Fällen leiteten die Polizeibeamten Strafverfahren wegen
des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein. Weitere fünf
E-Scooter-Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren mit empfindlicher
Geldbuße und Fahrverbot.
Verkehrsunfälle wurden glücklicherweise bislang nicht registriert.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf Folgendes hin:
Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch
die entsprechenden Vorschriften zu Alkohol und Drogen, insbesondere
die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine
Straftat (Trunkenheit im Verkehr) vorliegen, sofern eine
alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
Ab 1,1 Promille ist jedenfalls die absolute Fahruntüchtigkeit
gegeben.
In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des
21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille (Alkoholverbot für Fahranfänger).
Den Fahrern solcher E-Scooter empfehlen wir außerdem dringend,
einen Fahrradhelm zu tragen, nur mit solchen Fahrzeugen zu fahren,
die für den Straßenverkehr zugelassen sind und u. a. über eine
Versicherungsplakette verfügen.
Außerdem bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die neuen
Fahrzeuge im Straßenverkehr einzustellen und besondere Sorgfalt
walten zu lassen.
Wolfgang Prehl/n
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Datum: 29.07.2019 - 14:17 Uhr
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