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(GP) Göppingen - Über die Motorhaube geflogen / Am Montag fuhr in Göppingen ein Radfahrer verbotener Weise auf einem Gehweg und übersah ein Auto.

ID: 2177903

(ots) - Gegen 16.15 Uhr fuhr ein 56-Jähriger mit seinem
Fahrrad in der St. Gallener Straße abwärts. Dort staute sich wohl der
Verkehr und der Mann nutzte für sein schnelleres Vorankommen den
linken Gehweg. Das war nicht erlaubt. In der Teckstraße stand an der
Einmündung zur St. Gallener Straße ordnungsgemäß eine 55-Jährige mit
ihrem Opel. Die übersah der Radler. Er prallte mit dem Vorderrad
gegen das Auto und machte einen Überschlag über das Auto. Auf dem
Rück kam der Mann auf der Straße zum Liegen. Der 56-Jährige blieb
unverletzt. An der Unfallstelle entbrannte zunächst ein Streit über
die Schuldfrage. Der Unfallhergang konnte dank Hinweise zweier
Zeuginnen schnell geklärt werden.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge die
Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung
von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum
vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren. Bis
zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg
fahren.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de.




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Datum: 30.07.2019 - 10:07 Uhr
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