(HDH) Giengen - Doppel Pech gehabt / Ein nicht ordnungsgemäß getragener Kraftfahrzeughelm brachte am Montag in Giengen Weiteres zu Tage.
(ots) - Gegen 16 Uhr fuhr ein 21-Jährige in der Straße
"Bleiche". Er war mit einem Kleinkraft Roller unterwegs. Eine
Polizeistreife sah den jungen Mann. Die Beamten sahen, dass der
Fahrer seinen Helm nicht ordnungsgemäß verschlossen hatte. Sie
stoppten den Roller. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer keinen
Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er gar keinen
Führerschein hatte. Somit war die Fahrt beendet und der 21-Jährige
sieht einer Anzeige entgegen.
KLUGE KÖPFE SCHÜTZEN SICH. Wer Krafträder oder offene drei- oder
mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen
mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Ein guter Motorradhelm nützt und schützt nur dann, wenn er auch
richtig getragen wird.
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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
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Datum: 30.07.2019 - 10:20 Uhr
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