Schwarzer Schnee im Paket / Zoll beschlagnahmt 15 Kilogramm Kokaingemisch am Flughafen
(ots) -
15 Kilogramm eines Kokaingemischs entdeckten Zöllner am 12.07.2019
bei der Kontrolle eines aus Kolumbien kommenden Postpakets am
Flughafen Leipzig/Halle. Beim Öffnen des Pakets stellten die Zöllner
sechs Kunststoffkanister sowie eine schwarze Mülltüte fest.
Sowohl in den Kanistern als auch in der Tüte befand sich eine
schwarze, pulverförmige Substanz. Dies erweckte den Verdacht der
Beamten, die anschließend mehrere Drogenschnelltests durchführten.
Die Tests reagierten positiv auf Kokain. Daraufhin beschlagnahmten
die Zöllner das Paket samt Inhalt.
Genauere Untersuchungen ergaben, dass das Gemisch aus
pulverförmigem Kokain und Druckertoner hergestellt wurde. Die Menge
an reinem Kokain beläuft sich auf etwa zwei Kilogramm.
"Die Täter haben in diesem Fall sehr konspirativ gehandelt und
versucht, den Zoll durch das Mischen mit dem Toner in die Irre zu
führen. Das zeigt, dass auch die Schmuggler ihre Methoden
kontinuierlich ändern und verfeinern. Trotz dieses Tricks ist es
meinen Kollegen dank ihrer zöllnerischen Erfahrung und unserer
Hilfsmittel gelungen, das Kokain aus dem Verkehr zu ziehen." teilt
Maximilian Hempel, Pressesprecher des Hauptzollamtes Dresden, mit.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressestelle
Maximilian Hempel
Telefon: 0351 - 8161 - 1048
E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.07.2019 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2178072
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-DD
Stadt:
Dresden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwarzer Schnee im Paket / Zoll beschlagnahmt 15 Kilogramm Kokaingemisch am Flughafen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Dresden (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




