Bocholt - Autofahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
(ots) - Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat - bei
einer vorsätzlichen Tat sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, für die fahrlässig
begangene Tat verringert sich das Höchstmaß der Freiheitstrafe auf
sechs Monate.
Mit diesen Folgen muss nun ein 46-jähriger Autofahrer rechnen.
Polizeibeamte hatten diesen am Dienstag gegen 01.30 Uhr auf der
Dinxperloer Straße kontrolliert, da an dessen Pkw nur ein
Frontscheinwerfer funktionierte. Der 46-Jährige ist lediglich im
Besitz einer syrischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht gültig
ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren
eingeleitet.
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Pressestelle
Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
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Datum: 30.07.2019 - 12:39 Uhr
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