3000 Euro Geldstrafe bezahlt und die Haft trotzdem nicht verhindert
(ots) - Ein 38-Jähriger konnte seine Einlieferung
ins Gefängnis nicht verhindern, obwohl er eine Geldstrafe von 3000
Euro bezahlen konnte. Der deutsche Staatsangehörige wurde am Übergang
Weil am Rhein durch eine Streife des Zoll kontrolliert. Dabei
stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle
vorliegen. Der 38-Jährige wurde der Bundespolizei übergeben. Er wurde
aufgrund Sachbeschädigung mit Haftbefehl durch das Amtsgericht
Münster gesucht. Er wurde verurteilt, eine Geldstrafe von 3000 Euro
zu begleichen oder Ersatzweise 60 Tage in Haft zu gehen. Diese
Haftstrafe konnte der Gesuchte noch abwenden, da eine Bekannte diese
hohe Geldsumme für ihn einzahlte. Weiterhin lag, ebenfalls durch das
Amtsgericht Münster, ein Sicherungshaftbefehl aufgrund Erschleichen
von Leistungen gegen den Mann vor. Nach der Vorführung beim
Haftrichter wurde der Mann durch die Bundespolizei in die
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Datum: 30.07.2019 - 14:47 Uhr
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