Aufenthaltstitel eingezogen
(ots) - Weil sein lettischer Aufenthaltstitel im
Fahndungssystem zur Einziehung ausgeschrieben war, ist ein Usbeke
nach Polen zurückgeschoben worden.
Zwar verfügte der Mann über einen gültigen usbekischen Reisepass,
dieser alleine genügt jedoch nicht für die Einreise in die
Bundesrepublik. Bei der Überprüfung des ebenfalls bei der Kontrolle
vorgelegten lettischen Aufenthaltstitels stellten die Beamten fest,
dass dieser durch den Staat Lettland zur Einziehung ausgeschrieben
war.
Die lettischen Behörden teilten auf Nachfrage mit, dass der
ausgestellte Aufenthaltstitel aufgrund der Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses erloschen sei. Somit hielt sich der Mann
unerlaubt im Bundesgebiet auf.
Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
und ein Einreiseverbot bis Juli 2021 sind nun die Folge.
Der 24-Jährige saß am Dienstagabend, den 30. Juli 2019 gegen 23.30
Uhr als Insasse in einem Renault mit litauischen Kennzeichen. Das
Fahrzeug war von Bundespolizisten bei Kodersdorf angehalten worden.
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Datum: 31.07.2019 - 13:54 Uhr
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