020819-730: Blutprobe musste mit Zwang durchgesetzt werden
(ots) - Weil er unter Alkoholeinwirkung stehend eine
Person angefahren haben soll, musste die Polizei am Donnerstagabend
(1. August) bei einem 26-jährigen Hückeswagener eine
Blutprobenentnahme mit Zwang durchsetzen. Nach bisherigen
Erkenntnissen war der 26-Jähriger gegen 20.00 Uhr mit einem Auto in
die Sperberstraße gefahren, hatte dort einen Anwohner angefahren und
dabei leicht verletzt. Daraus entwickelte sich ein Streit, so dass
die Polizei mit drei Wagen zum Einsatzort fuhr. Als diese eintrafen,
war das fragliche Auto allerdings nicht mehr vor Ort, sondern war
bereits von einer anderen Person weggefahren worden. Der 26-Jährige,
der eine Fahrt mit dem Auto vehement bestritt, wurde von Zeugen aber
eindeutig als Fahrer identifiziert. Da er augenscheinlich erheblich
unter Alkoholeinfluss stand, ordneten die Beamten eine
Blutprobenentnahme an, gegen die sich der Mann aber zunächst wehrte.
Er musste überwältigt und zwangsweise mit zur Polizeiwache genommen
werden. Nach eigenen Angaben hat der 26-Jährige auch keine
Fahrerlaubnis - ihn erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren.
Zeugen des Geschehens können sich beim Verkehrskommissariat in
Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 melden.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Pressestelle
Michael Tietze
Telefon: 02261/8199-650
E-Mail: michael.tietze(at)polizei.nrw.de
https://oberbergischer-kreis.polizei.nrw/
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.08.2019 - 13:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2180524
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GM
Stadt:
Hückeswagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 020819-730: Blutprobe musste mit Zwang durchgesetzt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).