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Röttgersbach: E-Scooter-Fahrer will Polizei täuschen

ID: 2180653

(ots) -
Als Polizisten am Mittwoch (31. Juli) gegen 13 Uhr die
Mattlerstraße entlang fuhren, sahen sie einen jungen Mann (23) auf
einem weißen E-Scooter. Während die Beamten dem Duisburger folgten
stellten sie fest, dass er konstant circa 20 km/h schnell unterwegs
war. Als er den Streifenwagen bemerkte, fing er an zu treten und so
Schwung zu holen. Weil den Polizisten das verdächtig vorkam und sie
keine Versicherungsplakette entdecken konnten, hielten sie den
Rollerfahrer an. Der 23-Jährige erklärte, dass er sich das Fahrzeug
von einem Freund (23) geliehen habe und nicht wisse, ob es versichert
sei. Die Beamten leiteten daraufhin gegen den Fahrer und den Halter
ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz ein. Der Duisburger durfte seinen
E-Scooter nach hause schieben.

Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen
Regelung sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig.
Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer sondern
auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils
erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung
schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor
Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das
Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr
stellt eine Straftat dar.

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine
Helmpflicht. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es
zu schwersten Kopfverletzungen kommen. Tragen Sie deshalb zur eigenen
Sicherheit stets einen Helm. Er schützt vor schweren Folgen bei einem
Unfall. (dab)




Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg




Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049

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Datum: 02.08.2019 - 14:55 Uhr
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