Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:
Tötungsdelikt mit Schwert - weitere Ermittlungen
(ots) - Nach einem Tötungsdelikt in der
Fasanenhofstraße (siehe Pressemitteilungen vom 31.07.2019 und
01.08.2019) laufen die polizeilichen Ermittlungen der
Ermittlungsgruppe Fasan zum Motiv, zu den Hintergründen der Tat und
zur Klärung der Identität des Beschuldigten auf Hochtouren. Zur
Klärung der Identität hat die Ermittlungsgruppe ein
Personenfeststellungverfahren eingeleitet. Derzeit gehen die
Ermittler davon aus, dass es sich bei dem Untersuchungshäftling um
einen 28 Jahre alten Mann handelt, der am 28.02.2015 in die
Bundesrepublik Deutschland einreiste. Er wurde durch Bescheid des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19.10.2015 anerkannt
und ist seit 04.11.2015 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er zog
am 01.06.2018 nach Stuttgart. Zweifel an seiner Staatsangehörigkeit
nährte der Beschuldigte bei seiner Festnahme selbst, weil er angab,
zwei Jahre älter zu sein und eine jordanische Staatsangehörigkeit zu
besitzen. Der 28-Jährige wohnte bis Ende April 2019 nach den
bisherigen Erkenntnissen etwa ein Jahr lang in der Wohnung im
Stuttgarter Stadtbezirk Fasanenhof in einer Wohngemeinschaft
gemeinsam mit seinem späteren Opfer, einem 36 Jahre alten Deutschen
mit kasachischem Migrationshintergrund. Zur Tatzeit soll er sich aber
hauptsächlich in einer Gemeinschaftsunterkunft im Raum Ludwigsburg
aufgehalten haben. Die Ermittlungsgruppe Fasan der Stuttgarter
Kriminalpolizei sieht die Motivation der Tat im persönlichen Bereich
zwischen den beiden Männern, die auch schon früher in Streit geraten
sind. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen werden von Spezialisten
des Landeskriminalamts Baden-Württemberg selbstverständlich auch
Hinweise auf weitere Motivlagen geprüft. Im polizeilichen
Auskunftssystem der Polizei Baden-Württemberg lag der Mann wegen zwei
Fällen des Ladendiebstahls, wegen einer Sachbeschädigung an Kfz und
zweier Leistungserschleichungen ein.
Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz sagte am Freitag in
Stuttgart: "Diese Tat in aller Öffentlichkeit ist entsetzlich und
abstoßend. Eine solch bestialische Tat auf offener Straße, eine solch
menschenverachtende Gewalttat mit einem Schwert ist extrem
aufwühlend, verunsichert und schürt Kriminalitätsängste. Das sollten
wir uns immer bewusst machen. Daran werden wir unser polizeiliches
Handeln und unsere Präsenz im Rahmen der Sicherheitskonzeption
Stuttgart orientieren."
Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der
Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
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Datum: 02.08.2019 - 18:08 Uhr
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