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Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zieht Wochenend-Bilanz

ID: 2181542

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 1.519,10 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 26-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Budapest
kontrolliert. Dabei wurde der Untersuchungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Kleve wegen Diebstahls festgestellt. Dem
niederländischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen am 27. April 2019
einen verschlossenen Bulli entwendet zu haben. Mithilfe von
entstandenen Lichtbildern einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
konnte der Mann identifiziert werden. Er wurde dem Haftrichter
vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Des Weiteren wurde bei der Einreisekontrolle aus Hurghada ein
33-Jähriger festgenommen, da er vom Amtsgericht Düsseldorf wegen des
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Festnahme
ausgeschrieben war. Der Deutsche wird beschuldigt im Februar 2017 in
seinem Fahrzeug 18 Bubbles Kokain besessen zu haben. Da der
Aufenthaltsort des Mannes seit über 12 Monaten unbekannt war, wurde
der U-Haftbefehl erlassen. Nach seiner Festnahme der Düsseldorfer
ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt und in die JVA eingeliefert.

Ein 22-Jähriger wurde bei der Kontrolle aus Izmir festgestellt,
weil die Staatsanwaltschaft Hanau den Mann zur Festnahme wegen des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben hatte. Der
türkische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 50
Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000,- Euro bei
der Bundespolizei beglich.

Bei der Einreisekontrolle aus London wurde ein 32-Jähriger




kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls festgestellt. Der
rumänische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 20
Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 473,50 Euro bei
der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einzahlte.

Ebenso viel Glück hatte ein 39-Jähriger, der von der
Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt wurde. Bei der Ausreise seines
Fluges nach Trabzon, wurde die Bundespolizei auf die Fahndung
aufmerksam. Der türkische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in
Höhe von 45,60 Euro begleichen. Dadurch konnte der Mann doch noch
seinen Flug in die Türkei antreten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 05.08.2019 - 10:35 Uhr
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