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Regelwerk zur Doppik-Vereinfachung in Kraft

ID: 2181905

(ots) - In einem umfassenden Reformprozess hat das
Ministerium für Inneres und Europa das Regelwerk zur kommunalen
Haushaltswirtschaft, die Doppik, überarbeitet. Dieser Reformprozess
ist mit dem Inkrafttreten des sog. Doppik-Erleichterungsgesetzes, der
Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur
Doppik einschließlich ihrer Anlagen am 1. August 2019 zum Abschluss
gekommen.

Mit der Überarbeitung des Regelwerks hat das Ministerium für
Inneres und Europa dem Anliegen der Verwaltungspraxis und
insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer
Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an
Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher
Regelungen Rechnung getragen. Zwar waren die untergesetzlichen
Vorschriften zur Doppik bereits im Jahr 2016 umfassend evaluiert
worden, dies erschien aus der Sicht der Praxis aber nicht
ausreichend.

An dem Reformprozess haben u.a. die kommunalen Landesverbände und
Experten aus dem kommunalen Raum mitgewirkt. Minister Caffier
erklärt: "Ich bedanke mich bei allen Mitstreitern für das Engagement
und die konstruktive Zusammenarbeit. Ohne das Erfahrungswissen der
Praktiker wäre die Reform nicht möglich gewesen."

Wesentliche Neuregelungen sind z.B.:
- Ein Gesamtabschluss ist künftig verpflichtend nur noch für die
kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte vorgesehen; alle
anderen Kommunen können zwischen einem Gesamtabschluss und einem
Beteiligungsbericht wählen.
- Der Umfang des Jahresabschlusses wird deutlich reduziert.
- Die Genehmigungspflicht für Stellenpläne entfällt.
- Gemeinden mit kurzfristigen Haushaltsproblemen müssen kein
Haushaltssicherungskonzept mehr beschließen.
- Für Ämter entfallen die Verpflichtungen zum Ausgleich des




Ergebnishaushalts und zur Einhaltung des Überschuldungsverbots.
- Die Haushaltssatzung wird transparenter, zukünftig ist auf den
ersten Blick erkennbar, ob der Haushalt ausgeglichen ist.
- Die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung wurden
rechtssicherer gestaltet.
- Der Ausgleich des Ergebnishaushalts wird durch neue
genehmigungsfreie Deckungsmöglichkeiten für einen Fehlbetrag aus
dem Eigenkapital erleichtert.
- Die für die Haushaltswirtschaft verbindlichen Muster werden
reduziert, verschlankt und übersichtlicher gestaltet.

Für die Anwendung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und
der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gilt eine Übergangsregelung:
Die Haushaltswirtschaft bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020,
bei Doppelhaushalten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021,
kann bis auf eine Ausnahme, die sich auf die Haushaltssatzung
bezieht, noch nach den bisher maßgeblichen Rechtsvorschriften
erfolgen. Damit wird berücksichtigt, dass einzelne Kommunen die
erforderliche Softwareumstellung nicht rechtzeitig für die
bevorstehende Haushaltsplanung realisieren können.

Das geänderte Regelwerk ist im Regierungsportal unter
Landesregierung/Ministerium für Inneres und Europa/Kommunales/Doppik
veröffentlicht.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 05.08.2019 - 13:21 Uhr
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