Jähes Ende einer Kreuzfahrt und Haftbefehl aus dem Jahr 2000 vollstreckt
(ots) - Das seine Ostseekreuzfahrt in Rostock bereits
wieder enden wird, hat sich ein 54-jähriger Grieche bei seinem
Zustieg in Kopenhagen auf das Schiff nicht unbedingt gedacht.
Noch bevor das Schiff in Rostock anlegte, hatten die Beamten der
Bundespolizei ermittelt, dass der Mann festgenommen werden soll.
Denn dieser wurde bereits seit 2015 von der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, wegen Betruges mit
Vollstreckungshaftbefehl gesucht.
Nach Einlaufen des Schiffes wurde der Mann von den
Bundespolizisten in Empfang genommen und zur Verbüßung der
Freiheitsstrafe von 10 Monaten in die Justizvollzugsanstalt
verbracht. Zusätzlich dumm gelaufen war für ihn die Tatsache, dass,
wenn er seine Kreuzfahrt zwei Monate später angetreten hätte, der
Haftbefehl wegen Verjährung aus dem Fahndungssystem gelöscht worden
wäre. Seine ihn begleitende Ehefrau ließ sich von der Festnahme nicht
beeindrucken und setzte die Kreuzfahrt fort.
Keine zwei Stunden später schlugen die Beamten der Bundespolizei
erneut zu. Diesmal war es ein 50-jähriger Mazedonier der den
Bundespolizisten im Seehafen Rostock ins Netz ging. Sein Haftbefehl
lag schon etwas länger zurück. Bereits seit dem Jahr 2000 wurde er
von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin wegen schweren
Raubes gesucht. Festnehmen konnten die Beamten ihn kurz vor der
Ausreise nach Dänemark. Nun muss er von den ursprünglich sieben
Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe noch eine
Restgesamtfreiheitsstrafe von 751 Tagen in der Justizvollzugsanstalt
verbüßen.
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Datum: 05.08.2019 - 13:16 Uhr
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