(UL) Blaubeuren - Ohne Führerschein / Die Polizei stoppte am Sonntag bei Blaubeuren einen 16-jährigen Rollerfahrer.
(ots) - Eine Polizeistreife sah gegen 19.30 Uhr einen
Kleinkraftroller auf der B492 von Blaubeuren in Richtung Schelklingen
fahren. Die Beamten stoppten den Roller und kontrollierten der
Fahrer. Der 16-Jährige konnte lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung
vorzeigen. Die war für den 50ccm Roller nicht ausreichend. Einen
Führerschein hatte der junge Mann nicht. Sein Peugeot Roller wurde
sichergestellt. Der 16-Jährige sieht nun einer Anzeige wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis entgegen.
Wer mit Kleinkrafträdern im Straßenverkehr im Straßenverkehr
unterwegs ist, braucht mindestens die Führerscheinklasse AM. Solche
Krafträder dürfen maximal 45 km/h schnell sein. Der Verbrennungsmotor
darf einen Hubraum von maximal 50ccm aufweisen, alternativ ist auch
ein Elektromotor möglich.
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Wer kann Hinweise zum "Verursacher" geben ?" alt=" Heidelberg/Leimen: Benzin-/Dieselspur erstreckt sich vom Parkplatz Königstuhl bis zur L 600
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Datum: 05.08.2019 - 13:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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