Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier
72-Jähriger bei einem Familienstreit in Mettendorf schwer verletzt - Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes gegen 71-jährige Ehefrau
(ots) - Am Abend des gestrigen Sonntag, dem 04.08.2019,
wurde ein 72-jähriger Mann bei einem Familienstreit in
Mettendorf/Eifel mit einem Messer schwer verletzt. Die
Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen
versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen seine
71-jährige Ehefrau eingeleitet. Nach dem vorläufigen Ergebnis der
bisherigen Ermittlungen soll sich der Geschädigte gegen 19:00 Uhr im
Arbeitszimmer des von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Wohnhauses in
Mettendorf aufgehalten haben, als seine 71-jährige Ehefrau das Zimmer
betreten und ihm mit einem großen Küchenmesser unvermittelt einen
kräftigen Stich in den Rücken versetzt habe. Trotz seiner Verletzung
gelang es dem Geschädigten, über den Notruf die Polizei zu
verständigen. Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bitburg, die
unverzüglich zum Tatort eilten, fanden den Geschädigten stark blutend
in der Wohnung. Die Beschuldigte konnte widerstandslos festgenommen
werden. Sie hatte sich noch vor Eintreffen der Polizei selbst
Schnittverletzungen an den Handgelenken beigebracht. Der Geschädigte
erlitt eine schwere Stichverletzung im Rückenbereich, bei der die
Lunge verletzt wurde. Er musste intensivmedizinisch behandelt werden,
ist jedoch inzwischen wieder stabil. Aufgrund der Schwere der
Verletzung hält es die Staatsan-waltschaft nach vorläufiger Bewertung
für wahrscheinlich, dass die Beschuldigte in der Absicht handelte,
ihrem Ehemann eine tödliche Verletzung beizubringen. Das genaue Motiv
für die Tat ist noch nicht abschließend geklärt. Hintergrund dürfte
nach den bisherigen Erkenntnissen eine schwere psychische Erkrankung
der Beschuldigten sein.
Die Staatsanwaltschaft hat die einstweilige Unterbringung der
Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Sie
wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Trier vorgeführt werden.
Die Ermittlungen, im Rahmen derer insbesondere auch die Frage der
Schuldfähigkeit der Beschuldigten zu klären sein wird, dauern an.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Trier
Telefon: 0651-99204-0
E-Mail: statr(at)genstako.jm.rlp.de
https://statr.justiz.rlp.de/de/startseite/
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Datum: 05.08.2019 - 16:51 Uhr
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