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Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem E-Skateboard

ID: 2182830

(ots) - Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind derzeit in
aller Munde. So gibt es zum Beispiel E-Scooter in den verschiedensten
Ausführungen. Zugleich stellen sie für viele noch Neuland dar - und
auch die Rechtslage in Deutschland zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb
befindet sich noch immer im Wandel und wird viel diskutiert. Dass
sich neben den E-Scootern zunehmend auch weitere Fahrzeuge mit
Elektroantrieb in das Stadtbild einreihen, zeigte jüngst ein Fall in
Greifswald.

So stellten am Abend des 04. August 2019 Beamte des
Polizeihauptreviers Greifswald während ihrer Streifentätigkeit einen
E-Skateboarder fest, der die Tallinner Straße überquerte. Dieser war
bereits zum wiederholten Male mit seinem E-Board im Straßenverkehr
unterwegs - ohne Fahrerlaubnis. Die Beamten belehrten den 28-jährigen
Mann erneut darüber, dass das Fahren mit Elektro-Skateboards im
öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Darüber hinaus
werden E-Skateboards als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das Fahren auf
einem E-Board würde demnach eine Fahrerlaubnis erfordern - sofern es
denn im öffentlichen Straßenverkehr geführt würde. Es handelt sich in
diesem Fall also um den Anfangsverdacht einer Straftat. Um eine
erneute Wiederholung einer möglichen Straftat zu verhindern, stellten
die Greifswalder Beamten das E-Skateboard sicher.

In Zukunft wird es wohl einmal mehr nötig sein, sich zu den
aktuellen Regelungen im Bereich "Fahrzeuge mit Elektroantrieb" zu
informieren - die Polizei ist dabei jedenfalls gerne behilflich.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Anklam
Pressestelle
Katrin Kleedehn
Telefon: 039712513040
E-Mail: pressestelle-pi.anklam(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 06.08.2019 - 14:49 Uhr
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