Reinheim: Polizei nimmt 28-Jährigen nach Auseinandersetzung vorläufig fest
(ots) - Nachdem ein 28-jähriger Mann am Montagabend
(05.08) zwei Männer, im Alter von 20 und 43 Jahren, auf einem
Parkplatz eines Supermarktes in der Bergstraße attackierte haben
soll, wird er sich zukünftig strafrechtlich verantworten müssen.
Gegen 22.40 Uhr soll er von den beiden Männer Geld und Zigaretten
gefordert haben. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, habe
er seine beiden Opfer attackiert und erbeutete dabei Zigaretten.
Anschließend flüchtete der Tatverdächtige und konnte nur wenige
Minuten später von einer Streife der Polizeistation Ober-Ramstadt am
Bahnhof vorläufig festgenommen werden. Daraufhin stellten die Beamten
bei dem 28-Jährigen einen Atemalkoholwert von über 2 Promille fest.
Für den 28-Jährigen endete die Nacht auf der Polizeistation, wo er
sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Die weiteren Hintergründe
zu dieser Tat, bleiben derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Nach
ersten Erkenntnissen war der Tatverdächtige in Begleitung eines
weiteren Mannes. Ob der Begleiter an dieser Tat beteiligt war, prüft
jetzt die Kriminalpolizei.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Tobias Laubach
Telefon: 06151/969-2401
Mobil: 0173-6596648
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.08.2019 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2182877
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Reinheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Reinheim: Polizei nimmt 28-Jährigen nach Auseinandersetzung vorläufig fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).