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Restaurantinhaber zu Geldstrafe verurteilt



Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt in der Gastronomiebranche

ID: 2183021

(ots) - Landkreis Waldshut: Da der Betreiber eines
Gastronomiebetriebes in einer Stadt im Landkreis Waldshut seinen
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber nicht in
ausreichendem Maße nachgekommen ist, bekam er es mit dem Zoll zu tun.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat der Restaurantinhaber über
mehrere Monate hinweg vier Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. Mit
den Vorwürfen konfrontiert gab der Mann an, nicht gewusst zu haben,
dass auch Aushilfen, die in seinem Betrieb nur ein bisschen
"reinschnuppern", anzumelden sind. Diese Behauptung konnten die
Zöllner ihm schnell widerlegen, da er in der Vergangenheit bereits
mehrmals auch kurzzeitig eingesetztes Personal ordnungsgemäß
angemeldet hatte. Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt wurde der Inhaber durch die zuständige
Staatsanwaltschaft Waldshut zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500
Euro verurteilt. Der Mann hat nun nicht nur die Geldstrafe zu
bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in
Höhe von knapp 5.300 Euro werden von ihm nachgefordert.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Mark Eferl
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 07.08.2019 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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