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Verhaftung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" u.a.

ID: 2183114

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (06.08.2019)
die

deutsche Staatsangehörige Sibel H.

aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2019 durch Beamte des
Bundeskriminalamts in Bayern verhaften lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze
1 und 2 StGB) in fünf Fällen dringend verdächtig, wobei ihr in einem
dieser Fälle zudem Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige
Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) sowie ein Verstoß gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last
gelegt werden. In Zusammenhang mit zwei dieser Fälle der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
besteht auch ein dringender Tatverdacht wegen Kriegsverbrechen gegen
das Eigentum und sonstige Rechte sowie in Zusammenhang mit einem
weiteren dieser Fälle ein solcher wegen eines Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Sibel H. reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem nach
islamischem Ritus geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den
Irak, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu leben. Während ihres
Aufenthalts im Irak wohnte die Beschuldigte an verschiedenen Orten
und bezog an diesen mit ihrem Ehemann nacheinander insgesamt drei
Wohnhäuser, die ihnen jeweils von dem "IS" zur Nutzung überlassen
worden waren. Die Wohnhäuser hatte der "IS" unter seine Verwaltung
gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor dem "IS" geflohen
waren. Die Beschuldigte verrichtete den Haushalt, damit ihr Ehemann
uneingeschränkt dem "IS" zur Verfügung stehen konnte. Sie hatte




Zugriff auf zwei Gewehre des Typs Kalaschnikow AK47 mit Magazinen und
später mindestens auf eine Kalaschnikow AK47 und ein Sturmgewehr Colt
M16.

Zunächst war durch Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2017 der Antrag auf Erlass eines
Haftbefehls gegen die Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
abgelehnt und die von der Bundesanwaltschaft dagegen eingelegte
Beschwerde als unbegründet verworfen worden (vgl. BGH, Beschluss vom
22. März 2018 StB 32/17 -). Die nachfolgenden Ermittlungen haben den
Tatverdacht wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung im Ausland und der weiteren oben
genannten Delikte nunmehr verdichtet.

Die Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl verkündet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 07.08.2019 - 09:55 Uhr
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