Geburtstagsparty in Gleisnähe - keine gute Idee
(ots) - Eine Geburtstagsparty in der Nähe der Gleise ist
keine gute Idee, vor allem wenn sich Partygäste in den Gleisbereich
begeben und sich dadurch einer erheblichen Gefahr aussetzen. Am
Dienstagabend wurde die Bundespolizei alarmiert, da sich unmittelbar
im Gleisbereich zwischen den Haltpunkten Lörrach-Schwarzwaldstraße
und Haagen/Messe Jugendlichen aufhalten sollen. Am Einsatzort konnte
die Streife keine Personen am oder im Gleis feststellen. Sie fanden
jedoch einen Einkaufswagen mit Luftballons (Zahlen 1 und 6), diverse
alkoholische Getränke und ein Mobiltelefon. Ein angetroffener
18-Jähriger bestätigte, die Vermutung der Beamten, dass dort eine
Geburtstagsparty gefeiert wurde. Nach Erhebung seiner Personalien,
einer eindringlichen Belehrung über die Gefahren an Bahnanlagen und
mit der Bitte die Partygäste über die Sicherstellung des
Mobiltelefons und der alkoholischen Getränke zu informieren wurde er
vor Ort wieder entlassen. Im Laufe des Abends erschien zunächst die
16-Jährige Besitzerin der alkoholischen Getränke und später auch die
14-Jährige Besitzerin des Mobiltelefons bei der Bundespolizei. Bei
beiden wurden die Personalien erhoben und eine Belehrung hinsichtlich
der Gefahren an Bahnanlagen durchgeführt. Nach Rücksprache mit den
Erziehungsberechtigten durften Beide selbständig die Heimreise
antreten. In wieweit der Streckenbetreiber zivilrechtliche
Forderungen gegen die Partygäste erhebt ist nicht bekannt.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren an
Bahnanlagen. Bahnanlagen sind kein Spielplatz!
- Der Aufenthalt am oder im Gleis ist verboten.
- Züge haben einen langen Bremsweg, können nicht ausweichen und
entwickeln eine enorme Sogwirkung.
- Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung
oft erst sehr spät wahrgenommen werden
- Nicht nur das Berühren der Oberleitung und stromführenden Teilen
mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon
die bloße Annäherung ist lebensgefährlich. Bahnstrom hat 15000
Volt.
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Katharina Keßler
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Datum: 07.08.2019 - 10:55 Uhr
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