Essen: Räubertrio erbeutet Kopfhörer - 1. Folgemeldung - Tatverdächtige aufgrund zahlreicher Zeugenhinweise identifiziert
(ots) - 45127 E.-Stadtkern: Am 27. Juni 2019 gegen 18:30 Uhr
bedrohten drei junge Männer einen 14-Jährigen und erbeuteten unter
Vorhalt eines Messers einen Apple-Kopfhörer in einem Einkaufszentrum
am Limbecker Platz. Wir berichteten am 05. August. Zahlreiche
Zeugenhinweise führten die Ermittler vom Haus des Jugendrechts zur
Identität der Tatverdächtigen (17,18,18). Gegen einen 18-Jährigen lag
bereits ein Haftbefehl vor. Die Ermittlungsgruppe Jugend erhielt
außerdem Kenntnis, dass der 18-Jährige sich häufig im Bereich des
Niederfeldsees aufhalten würde. Eine Ermittlungsgruppe aus Altendorf
postierte sich daher entsprechend und kontrollierte mit besonderem
Augenmerk auf den Tatverdächtigen ihren Bereich. Gegen 00.30 Uhr (7.
August) nahmen die Polizeibeamten den jungen Mann fest. Die
Ermittlungsgruppe Jugend führt die weiteren Ermittlungen. Die Polizei
nimmt demnach die Fahndung zurück. / JH
Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de
https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.08.2019 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2183438
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-E
Stadt:
Essen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Essen: Räubertrio erbeutet Kopfhörer - 1. Folgemeldung - Tatverdächtige aufgrund zahlreicher Zeugenhinweise identifiziert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Essen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).