Heidelberg: 56-jähriger Mitarbeiter einer Prüf- und Untersuchungsorganisation zu Geldstrafe wegen Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung verurteilt
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und
des Polizeipräsidiums Mannheim:
Das Amtsgericht Heidelberg hat bereits Ende Januar einen
Strafbefehl gegen einen Gutachter einer Prüf- und
Überwachungsorganisation wegen Beihilfe zur mittelbaren
Falschbeurkundung in zwei Fällen erlassen.
Der Verurteilte erstellte im Jahr 2014 für zwei Oldtimer-Umbauten,
sogenannte Hot Rods, inhaltlich unrichtige Gutachten. So fertigte er
für ein Fahrzeug auf Basis eines 1927 hergestellten Ford ein
Gutachten, das bestätigte, dass sich die Hautgruppen des Fahrzeugs
mit Ausnahme des Motors und des Innenraums im Originalzustand
befinden, obwohl Modellbezeichnung und Identifikationsnummer darauf
hindeuteten, dass es sich um einen Eigenbau handelte.
In einem zweiten Fall erstellte er ein Gutachten für einen Dodge
Sedan, das zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis diente. Erneut
bestätigte er die Originalität wesentlicher Teile des Fahrzeugs,
obwohl Veränderungen gegenüber dem Original vorgenommen worden waren.
In beiden Fällen führten die inhaltlich unrichtigen Gutachten
dazu, dass die Fahrzeuge als Oldtimer-Fahrzeuge (erkennbar am
abschließenden H im Kennzeichen) für den Straßenverkehr zugelassen
werden konnten.
Derzeit ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das
Verkehrskommissariat Heidelberg in weiteren Fällen gegen Halter von
Hot Rods sowie gegen Sachverständige, die inhaltlich unrichtige
Gutachten erstellt haben sollen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 07.08.2019 - 14:26 Uhr
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