Finanzkontrolle Schwarzarbeit:
Bewährungsstrafen und Geldauflage für Bauunternehmer
(ots) - Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg,
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führten dazu, dass ein im Landkreis
Regensburg ansässiger Bauunternehmer vom Amtsgericht Regensburg zu
einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Geldauflage in Höhe
von 4.000,-- Euro verurteilt wurde. Aufgrund des abgegebenen,
umfänglichen Geständnisses und seiner Einsicht wurde die
Freiheitsstrafe durch das Amtsgericht Regensburg drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt. Über einen Zeitraum von ca. vier Jahren
unterließ es der Unternehmer seine beim ihm beschäftigten
Arbeitnehmer mit den tatsächlichen Bruttolohnsummen bei den
Einzugsstellen der Sozialversicherungen ordnungsgemäß anzumelden. Der
so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf
über 55.000,-- Euro, für den der Beschuldigte, neben der Geldstrafe,
aufzukommen hat.
In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Regensburg
einen Bauunternehmer aus dem Raum Schwandorf zu einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Ermittler
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg
überführten den Firmeninhaber des Sozialversicherungsbetrugs. Die
Zöllner konnten dem Geschäftsmann nachweisen, dass er einem Großteil
seiner Beschäftigten den Lohn "schwarz" ausbezahlte, eine
ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den
Arbeitgeber er-folgte nicht. Auf diese Weise sparte sich der
Unternehmer ca. 36.600,-- Euro an Sozialversicherungsbei-trägen, für
die er nun nachträglich aufkommen muss.
Rückfragen bitte an:
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Datum: 08.08.2019 - 10:10 Uhr
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