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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf



Wiederholte unerlaubte Einreise - Strafe folgt auf dem Fuß

ID: 2183956

(ots) - Das Amtsgericht Görlitz verurteilte am 7. August
2019 einen 39-jährigen Polen aufgrund mehrfacher unerlaubter Einreise
zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung
ausgesetzt wurde.

Beamte des Bundespolizeireviers Görlitz hatten den Mann am
Dienstag, den 6. August 2019 um 11:30 Uhr im Stadtgebiet Görlitz
kontrolliert.

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten fest,
dass der 39-Jährige im letzten Jahr aus Deutschland abgeschoben
worden ist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er einen Teil
der Strafe verbüßt hatte, musste der Pole das Land verlassen. Zudem
wurde ihm das Recht auf Freizügigkeit dauerhaft aberkannt. Obwohl ihm
dies bekannt war, reiste er erneut ins Bundesgebiet ein.

Dies tat er auch nicht zum ersten Mal - innerhalb der letzten vier
Monaten addierten sich vier Verstöße des 39-Jährigen gegen die ihm
auferlegte Einreisesperre.

Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf leitete ein
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubte Einreise in Tateinheit mit
unerlaubtem Aufenthalt ein. Die Staatsanwaltschaft Görlitz erwirkte
beim zuständigen Amtsgericht die Durchführung eines beschleunigten
Strafverfahrens.

Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Mann zu einer zur
Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht hier eine
Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Der Verurteilte wurde unmittelbar nach Urteilsverkündung nach
Polen zurückgeschoben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de





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Datum: 08.08.2019 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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