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Bundespolizei fahndet und untersagt Mutter mit Kindern die Ausreise

- Bundespolizei verhindert Kindesentziehung -

ID: 2184284

(ots) - In den gestrigen Mittagsstunden untersagte die
Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einer 31-jährigen Tunesierin
mit ihren beiden Kleinkindern die Ausreise nach Tunis. Grund hierfür
war die einstweilige Anordnung des Familiengerichts Essen.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von
Düsseldorf nach Tunis stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass
das Familiengericht Essen der 31-jährigen Tunesierin mit einem
Beschluss vom Vortag untersagt hatte, ihre beiden Kinder (ein- und
vier Jahre alt) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu
verbringen.

Der zu gleichen Teilen sorgeberechtigte Vater hatte den Beschluss
veranlasst, da ihm bekannt war, dass seine Frau mit den beiden
Kindern gegen seinen Willen nach Tunesien reisen wollte, um dort
zukünftig zu leben.

Der verständigte Vater holte seine Kinder bei der Bundespolizei
ab. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts verbleiben die
Kinder vorerst in Deutschland.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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