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Zoll kontrolliert Shisha-Bars in Weil am Rhein

ID: 2184492

(ots) -
In der letzten Juliwoche kontrollierte das Hauptzollamt Lörrach
gemeinsam mit dem Rechts- und Ordnungsamt und Kräften des
Polizeireviers Weil am Rhein drei Shisha-Bars und stellte rund 15
Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. Das Ordnungsamt beanstandete in
einem Fall den versperrten Flucht- und Rettungsweg, in einer Bar
wurden brennbare Abfälle nicht ordnungsgemäß gelagert. Es blieb aber
bei mündlichen Ermahnungen. Die Befragungen der Polizei blieben
beanstandungslos.

Die Kontrolleinheiten des Zolls allerdings stellten mehrere
Rechtswidrigkeiten fest:

Verstoß gegen den Kleinverkaufsverpackungszwang. Die Abgabe von
Wasserpfeifentabak in einer Bar an Endkunden ist nur in
verschlossenen Kleinverpackungen erlaubt, die versteuerten Tabak
enthalten und mit intakten Steuerzeichen versehen sind. Der
Verkaufspreis muss dem auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag
entsprechen. So ist es nicht zulässig, dass der Shisha-Barbetreiber
einzelne Tabakportionen zum Befüllen von Wasserpfeifen aus einer
solchen Kleinverpackung entnimmt und an seine Kunden verkauft. Auch
das Umfüllen des Tabaks in ein größeres Behältnis ist unzulässig. Ein
Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und
kann bußgeldrechtlich geahndet werden.

Unversteuerter Tabak und Befeuchten ohne Erlaubnis In allen drei
Bars wurde Tabak vorgefunden, der nicht erkennbar in Deutschland
versteuert wurde. Wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung wurde
gegen alle drei Barbetreiber ein Steuerstrafverfahren eingeleitet,
rund 15 Kilogramm Tabak stellten die Zollbeamten sicher. Das
Befeuchten von Wasserpfeifentabak stellt - sofern der
Shisha-Barbetreiber keine Genehmigung des Hauptzollamts vorweisen
kann - zudem eine nach dem Tabaksteuerrecht genehmigungspflichtige
Herstellungshandlung dar. Für den so behandelten Tabak wird die volle




Steuer ggf. erneut fällig. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die festgestellten Verstöße machen deutlich, dass weiterhin
regelmäßige Kontrollen notwendig sein werden, um die Betreiber von
Shisha-Bars in steuerlicher Hinsicht, aber insbesondere im
Zusammenhang mit der Sicherheit für ihre Gäste, künftig zu einem
redlichen Verhalten anzuhalten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.08.2019 - 09:00 Uhr
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