Bewährungsstrafe wegen Betrugs gegenüber dem Jobcenter Freiburg
(ots) -
Nach Ermittlungen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Freiburg,
verhängte das Amtsgericht Freiburg gegen einen 50jährigen Mann mit
Wohnsitz in einer Gemeinde südlich von Freiburg eine Freiheitstrafe
von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Mann hatte in einem Zeitraum von 15 Monaten, von Ende 2015 bis
Juli 2017, auf Antrag rund 8.500 Euro Arbeitslosengeld II vom
Jobcenter Freiburg erhalten, dabei aber verschwiegen, dass er
währenddessen als Vertragsmakler für verschiedene Vertriebsfirmen
gearbeitet hatte und ihm dafür ein Gesamtbetrag in Höhe von rund
30.000 Euro ausbezahlt worden war. Die Zollbeamten hatten
festgestellt, dass das Geld auf zwei Konten des Beschuldigten
geflossen war, wobei er eines dieser Konten zu Verschleierung des
Geldeingangs so eingerichtet hatte, dass als Kontoinhaber eine andere
Person geführt wurde. Der Beschuldigte selbst hatte nur als
Verfügungsberechtigter fungiert. Das Gericht erließ den beantragten
Strafbefehl, der vom Angeklagten akzeptiert und ohne Durchführung
einer Hauptverhandlung rechtskräftig wurde. Das zu Unrecht bezogene
Arbeitslosengeld hat der Mann wieder zurückzuzahlen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
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Datum: 09.08.2019 - 09:00 Uhr
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