Aktion Radschlag
Radfahrstreifen und Radschutzstreifen - Kennen Sie den Unterschied?
(ots) -
Kreis Gütersloh (FK) - Im Kreis Gütersloh verunglückte
Fahrradfahrer stellten 2018 einen Anteil von mehr als 30 % an der
Gesamtzahl der bei Verkehrsunfällen verletzten dar. Ziel der Aktion
Radschlag, welche die Fahrrad- und Pedelecfahrer in den Fokus stellt,
ist unter anderem die Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit
Fahrradfahrern. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, die
Verkehrsregeln sicher zu beherrschen. Immer wieder stellen wir in
Gesprächen mit Verkehrsteilnehmern fest, dass gerade die
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer längst nicht allen klar sind. In
einer kleinen Serie frischen wir diese Regeln anschaulich auf.
Radfahrstreifen und Radschutzstreifen:
Radfahrstreifen sind Teil der Fahrbahn und stellen einen
abgetrennten Sonderfahrstreifen für Fahrradfahrer dar. Optisch ist
dieser markiert mit einer durchgezogenen Linie. Eine
Benutzungspflicht besteht nur in Verbindung mit Zeichen 237
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4338834). Andere
Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Fahrstreifen nur zum ab- und
einbiegen nutzten.
Radschutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn. Optisch sind sie mit
einer unterbrochenen Linie markiert. Diese Markierung darf bei Bedarf
durch Kraftfahrzeuge überfahren werden, solange Fahrradfahrer nicht
gefährdet werden. Wenn es nicht anders ausgezeichnet ist, besteht auf
Radschutzstreifen ein Park-, allerdings kein Halteverbot.
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Datum: 09.08.2019 - 10:07 Uhr
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