Landkreis Konstanz
(ots) - KONSTANZ Ein mehrfach ausgesprochenes Hausverbot
hielt eine Person nicht davon ab, gegen Mitternacht das Gelände einer
Diskothek in der Max-Stromeyer-Straße erneut zu betreten. Selbst im
Beisein der hinzugerufenen Polizei hielt den jungen Mann nicht davon
ab, das Gelände nochmals betreten zu wollen, so dass dieser
schlussendlich in polizeilichen Gewahrsam genommen werden musste.
Zudem mussten sich die eingesetzten Beamten mehrfache Beleidigungen
am Einsatzort als auch auf dem Weg zur Dienststelle anhören. Der
20jährige Mann hat sich nun wegen Hausfriedensbruch und Beleidigungen
gegen Polizeibeamte strafrechtlich zu verantworten.
Rückfragen bitte an:
Ehninger
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-3355
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 11.08.2019 - 11:45 Uhr
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