Bodensee-Airport: Haftbefehl bei Ausreisekontrolle festgestellt
(ots) - Bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines 30-jährigen Flugreisenden stellten Zöllner
gestern am Bodensee-Airport Friedrichshafen einen Haftbefehl fest.
Der Kontrollierte zahlte die offene Geldstrafe und konnte seinen Weg
dann fortsetzen.
Um 19:20 Uhr hatten die Beamten den Mann vor dessen Ausreise
grenzpolizeilich am Flughafen überprüft. Dabei zeigte ihnen das
Fahndungssystem einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Ravensburg an. Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung
aus dem Jahr 2016 durch Strafbefehl wegen schweren Diebstahls. Der
Verurteilte hatte die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht
bezahlt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich
Vollstreckungshaftbefehl.
Gestern zahlte der deutsche Staatsangehörige die noch offene
Geldstrafe in Höhe von 900 EUR dann im sachbearbeitenden
Bundespolizeirevier Friedrichshafen. Er konnte somit eine 30-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen Weg schließlich fortsetzen.
Seinen Flug allerdings verpasste der Mann.
Werle
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Datum: 12.08.2019 - 12:49 Uhr
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