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Festnahmen am Flughafen Hamburg: Insolvenzverschleppung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und unerlaubte Einreise

ID: 2186308

(ots) - Die Bundespolizei konnte am Wochenende drei
Haftbefehle am Flughafen Hamburg vollstrecken. Ein weiterer Fluggast
hatte ein Butterflymesser im Gepäck und erhielt eine Strafanzeige.

Ein 33-jähriger jordanischer Staatsangehöriger stellte sich
gestern Abend der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle.
Bundespolizisten stellten schnell fest, der Mann war zur Festnahme
von der Staatsanwaltschaft München I ausgeschrieben, da er eine
restliche Geldstrafe in Höhe von 7.600,00 Euro bisher nicht gezahlt
hatte. Das Amtsgericht München hatte gegen den 33-Jährigen Anfang
2019 wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einen
Strafbefehl in Höhe von 9.000,00 Euro erlassen. Einen Teil davon
hatte der Mann bereits beglichen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten
konnte er dann abschließend den restlichen Betrag aufbringen und
entging somit seiner Haftstrafe. Den Flug nach Dubai erreichte er
nicht mehr rechtzeitig.

Er war am Samstagnachmittag auf dem Weg zu seinem Flug nach
Skopje. Zuvor stellte er sich der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Der
25-jährige kosovarische Staatsangehörige legte zur Kontrolle seinen
Reisepass vor. Die Beamten glichen seine Daten mit dem polizeilichen
Fahndungssystem ab und landeten einen Treffer. Der Mann wurde von der
Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht. Da er eine offene Geldstrafe
bisher nicht gezahlt hatte, war er zur Festnahme ausgeschrieben. Das
Amtsgericht Heidelberg hatte den 25-Jährigen im Frühjahr 2015 wegen
unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe in Höhe von 670,00 Euro
verurteilt. Noch vor Ort beglich er am Samstag die offene Summe und
konnte weiterreisen.

Ebenfalls am Samstagnachmittag stellte sich ein 47-jähriger
deutscher Staatsangehöriger der Grenzkontrolle durch die
Bundespolizei. Der Mann war auf dem Weg nach Pristina. Dass auch nach




ihm wurde gefahndet wurde, stellten die Bundespolizisten bei der
Abfrage seine Daten fest. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den
47-jährigen wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe
von 4.500,00 Euro verurteilt. Den Betrag hatte er nicht bezahlt. Am
Samstag holte er dies noch vor Ort nach. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen machte er sich auf den Weg zu seinem Flug.

Bei der Reisegepäckkontrolle entdeckten Luftsicherheitsassistenten
bereits am Samstagvormittag ein Butterflymesser im Koffer eines
Fluggastes. Dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach
dem Waffengesetz. Das Messer wurde durch die Bundespolizei
beschlagnahmt. Die 18-jährige deutsche Staatsangehörige wusste nach
eigenen Angaben nicht, dass das Messer verboten ist. Die junge Frau
erhielt eine Strafanzeige und konnte im Anschluss ihre Reise
fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 12.08.2019 - 12:55 Uhr
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