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Mainz - E-Scooter, Bilanz der ersten Woche

ID: 2187938

(ots) -
Nach ca. einer Woche Verleih-E-Scooter in Mainz, zieht die Polizei
Mainz eine erste Bilanz.

Zu Verkehrsunfällen ist es nach dem Kenntnisstand der Polizei
Mainz bisher nicht gekommen, obwohl zahlreiche Scooter-Nutzer in
Bereichen unterwegs sind, die für die E-Scooter nicht freigegeben
sind. Hier sind insbesondere die Fußgängerzonen und das komplette
Rheinufer zu nennen. Die kleinen und schnellen E-Scooter dürfen dort
eigentlich nicht fahren und verursachen in den von Fußgängern und -
wo zulässig - auch Radfahrern, stark genutzten Bereichen für
Behinderungen oder sogar Gefährdungen. Dies stellt grundsätzlich eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Strafe von 15,- bzw. 20,-
EUR geahndet werden. Auch verboten ist es zu zweit auf den Rollern zu
fahren, denn die Selbstgefährdung auf den kleinen Rollern und das
nicht unerhebliche Verletzungsrisiko nehmen dabei dramatisch zu. Ein
Verstoß kostet 10,- EUR.

Insbesondere das Abstellen der Scooter scheint ein Problem
darzustellen. Es gibt immer wieder Meldungen, wonach Roller auf der
Straße abgestellt den Durchgangsverkehr behindern oder sogar mitten
auf Gehwegen liegen. Dort stellen sie eine Gefahr für Fußgänger, aber
vor allem für bewegungs- oder seheingeschränkte Personen, dar.

Einen herausragenden Fall gab es am Montag, 12.08.2019, als ein
Scooter-Nutzer, der angeblich seiner Navi-App folgend, abends auf der
Autobahn A 643 bei Mainz unterwegs war. Ein LKW-Fahrer sicherte ihn
glücklicherweise nach hinten ab und verständigte die Polizei. Diese
konnte ihn kurz darauf sicher von der Autobahn bringen. Aufgrund
ihrer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen E-Scooter
keine Autobahnen nutzen. Die dafür erforderliche Geschwindigkeit muss
mindestens 60 km/h betragen.

Die Polizei Mainz bereitet sich bereits seit Monaten auf diese




neue Verkehrsart vor. Mittlerweile sind auf allen Dienststellen,
Fortbildungen durch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen
durchgeführt worden. Kontrollen werden anlassbezogen, d.h. bei
erkennbarem Fehlverhalten durchgeführt. In der Zukunft sind
gemeinsame Kontrollen mit der Stadt Mainz geplant. Um diese
zielgerichtet durchführen zu können, erfasst die Polizei Mainz alle
Vorfälle und Feststellungen zu E-Scootern, positive wie negative.
Ziel ist es, dabei genau zu beobachten, wie die Gewöhnungsphase der
verschiedenen Verkehrsarten, Fußgänger, Fahrräder, KFZ und Scooter,
aneinander verläuft und möglicherweise gemeinsam mit der Stadt Mainz
Maßnahmen zu thematisieren um für ein reibungsloses Miteinander zu
sorgen.

Die Polizei Mainz ist dabei dankbar für alle Hinweise und
Mitteilungen aus der Bevölkerung zu den neuen E-Scootern. Diese
können dazu auch die neue Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz
nutzen und dort einen "Hinweis aufgeben".




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.08.2019 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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