Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 5. August 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
Anklage gegen
den irakischen Staatsangehörigen Shahin F., den irakischen
Staatsangehörigen Hersh F. sowie den irakischen Staatsangehörigen
Sarkawt N.
erhoben.
Die Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. sind hinreichend
verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§
89a, 25 Abs. 2 StGB) und in diesem Zusammenhang gegen das
Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG). Der
Angeschuldigte Sarkawt N. ist hinreichend verdächtig, ihnen zu der
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Hilfe
geleistet zu haben (§§ 89a, 25 Abs. 2, § 27 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:
Ende November 2018 entschlossen sich Shahin F. und Hersh F. dazu,
in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben.
Vor diesem Hintergrund begannen beide spätestens Anfang Dezember 2018
mit ersten Vorbereitungen. Dabei standen sie über das Internet in
Kontakt zu zwei im Ausland aufhältigen, ebenfalls islamistisch
gesinnten Personen, die ihnen logistische Unterstützung für das
Anschlagsvorhaben zusagten und sie bei der Herstellung eines
Sprengsatzes mittels Schwarzpulver anleiteten. Eine der beiden
Kontaktpersonen, der in Großbritannien aufhältige Fatah A., sollte
den Angeschuldigten eine Zündvorrichtung für den Bau des Sprengsatzes
übersenden. Deren Auslieferung an die Angeschuldigten F. wurde
allerdings durch die Festnahme des Fatah A. am 11. Dezember 2018 von
den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt.
Am 29. und 30. Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F.
erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern. Parallel
zu den Bemühungen um die Herstellung eines Sprengsatzes entschieden
die beiden Angeschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben zusätzlich
eine Schusswaffe zu verwenden, um eine möglichst große Anzahl von
Menschen nichtmuslimischen Glaubens zu töten oder zu verletzen. Sie
baten daher ihren gemeinsamen Freund, den Angeschuldigten Sarkawt N.,
ihnen die Waffe zu besorgen. Sarkawt N., der die radikalislamische
Gesinnung und Anschlagsgedanken der Angeschuldigten F. kannte, nahm
daraufhin Verhandlungen mit dem gesondert verfolgten Walid Y. auf.
Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov, Kaliber 9
Millimeter, war Shahin F. und Hersh F. allerdings zu teuer. Bei den
Verkaufsverhandlungen, die über den Angeschuldigten Sarkawt N.
geführt wurden, konnte daher keine Einigung erzielt werden.
Spätestens ab dem 4. Januar 2019 planten die Angeschuldigten F.
auch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs bei dem zu verübenden Anschlag.
Ihr Plan sah zuletzt vor, die Tat mittels einer Menge von zehn
Kilogramm des Sprengstoffs TNT sowie eines noch zu beschaffenden
Kraftfahrzeugs zu begehen. Zu diesem Zweck begannen sie im Januar
2019 damit, am theoretischen Fahrunterricht in einer Fahrschule
teilzunehmen.
Die Angeschuldigten wurden am 30. Januar 2019 festgenommen. Die
Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. befinden sich seit diesem Tag,
der Angeschuldigte Sarkawt N. befindet sich seit dem 31. Januar 2019
in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 7 vom 30. Januar
2019).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:





Appenweier, A 5 - Festnahme nach Großfahndung" alt=" Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg
Appenweier, A 5 - Festnahme nach Großfahndung">
Datum: 14.08.2019 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2188004
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: GBA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).