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Schwarzer Tag auf dem Bau

ID: 2188324

(ots) -
Gleich zweimal wurde der Heilbronner Zoll auf Baustellen in der
Region fündig, als er bei Routinekontrollen am 6. August Objekte in
Ludwigsburg sowie im Landkreis Heilbronn nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchführte.

Bei ihrer Kontrolle trafen die Ordnungshüter der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn in Ludwigsburg auf zwei
Elektriker einer slowenischen Firma, die im Rahmen eines Werkvertrags
tätig waren. Nach ihren notwendigen Arbeitsgenehmigungen befragt,
konnten die beiden Handwerker, ein 30-jähriger Serbe und ein 54 Jahre
alter Bosnier, den Zöllnern lediglich befristete slowenische
Aufenthaltstitel vorlegen. Diese erlauben ihnen, ins Bundesgebiet
einzureisen und sich bis zu 90 Tage für touristische Zwecke
aufzuhalten. Eine Beschäftigung in Deutschland dürfen sie damit
jedoch nicht ausüben. Sie werden verdächtigt, sich durch ihre
unerlaubte Arbeitsaufnahme, illegal in Deutschland aufzuhalten. Daher
leiteten die Beamten gegen die beiden Männer ein Strafverfahren nach
§ 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ein. Außerdem mussten sie
Deutschland umgehend verlassen.

Bei dem im Landkreis Heilbronn kontrollierten Bauvorhaben traf der
Zoll indes vier Arbeiter an, die mit Rohbautätigkeiten an einem
Wohnhaus beschäftigt waren. Auch diese Bauarbeiter stammten aus
Staaten des Westbalkans. Bei der Befragung nach ihren erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen, legten diese vier Handwerker im Alter zwischen
23 und 70 Jahren nur ausländische Reisepässe vor. Diese erlauben den
kontrollierten Männern jedoch auch nur einen maximal 90-tägigen
touristischen Aufenthalt in Deutschland. Weil sie offensichtlich
ei-ner Erwerbstätigkeit ohne notwendige Erlaubnis nachgingen, werden
auch sie verdächtigt, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Gegen
alle vier leiteten die Beamten daher ebenfalls Strafverfahren wegen




Aufenthalts in Deutschland ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ein.
Die zuständige Ausländerbehörde ordnete für die Männer eine
Ausreiseverfügung mitsamt einer Grenzübertrittsbescheinigung an. Sie
mussten binnen einer Dreitagesfrist aus dem Bundesgebiet ausreisen
und erhielten alle eine Einreisesperre von zwei Jahren.

Gegen die jeweiligen Arbeitgeber der sechs illegal vor Ort
angetroffenen Männer besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung
von Ausländern. Gegen sie leitete der Zoll ebenfalls Strafverfahren
wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen Beschäftigung von
Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ein.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 15.08.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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