Teure Verstopfung
(ots) - (ma)
Wenn man sich in einer Notlage befindet, und sei es auch nur wegen
eines verstopften Rohres an einem Wohnhaus, ist man Dankbar, wenn man
hilfeleistende Handwerker findet, die schnell erscheinen und das
Malheur beheben.
Ein Ehepaar aus Nienstädt ist am vergangenen Freitag offenbar an
nicht korrekt arbeitende Dienstleister geraten, die für ihre Arbeit
eine horrende Summe kassierten.
Eine verstopfte Abwasserleitung veranlasste das Ehepaar dazu,
einen Monteur zu rufen. Im Internet gab es einen Verweis auf eine
Handynummer, die kontaktiert wurde.
Es erschienen zwei Herren in einem dunklen Pkw Audi, die mit einer
motorbetriebenen Spirale den Rohrdurchfluss bei einer Arbeitszeit von
55 Minuten wieder herstellen konnten.
Die Entlohnung der Arbeitsleistung wurde direkt vor Ort per
EC-Karte eingezogen.
Als die Eheleute auf der Quittung den bezahlten Betrag von
2.533,51 Euro lasen, waren die hochbezahlten Rohrexperten schon vom
Hof gefahren.
Die Polizei ermittelt nun gegen ein Unternehmen aus Recklinghausen
wegen des Tatverdachts des Wuchers.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
/
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.08.2019 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2188554
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NI
Stadt:
Nienstädt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Teure Verstopfung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).