Haftbefehl vollstreckt - der Georgier war zuvor unerlaubt eingereist
(ots) - Bundespolizisten nehmen bei einer Kontrolle auf
der BAB 4 bei Görlitz einen 49-Jährigen fest, gegen den Georgier lag
ein Haftbefehl vor. Dann stellt sich heraus, dass der Mann
unmittelbar zuvor unerlaubt nach Deutschland einreiste.
Am Donnertag, den 15. August 2019 um kurz nach Mitternacht
erfolgte an der Autobahnabfahrt Kodersdorf die Festnahme des
49-Jährigen. Gegen ihn lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzigs
vor. Dieser war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 275 Euro
verurteilt worden.
Als der Mann sein Portemonnaie zückte, stellten die Beamten fest,
dass er lediglich 95 Euro mit sich führte. Da er zuvor angegeben
hatte für mehrere Tage nach Paris reisen zu wollen verfügte er
offensichtlich nicht über genügend finanzielle Mittel für einen
legalen Aufenthalt im Schengen - Gebiet.
Die Bundespolizei zeigte den georgischen Staatsangehörigen wegen
seiner unerlaubten Einreise an. Da der Festgenommene die geforderte
Geldstrafe nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Beamten in die
nächste Justizvollzugsanstalt ein. Hier muss er nun die nächsten 20
Tage auf seine Zurückschiebung nach Polen warten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.08.2019 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2188594
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI LUD
Stadt:
Görlitz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haftbefehl vollstreckt - der Georgier war zuvor unerlaubt eingereist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).