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Überzeugungssache - Zoll treibt fünfstelligen Betrag von zahlungsunwilligem Schuldner ein

ID: 2188676

(ots) -
Am 7. August 2019 ging der Kontrolleinheit Verkehrswege des
Heilbronner Zolls gegen 09:30 Uhr ein ausländischer Schuldner ins
Netz, der nicht mit dem Zoll rechnete.

"Im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen auf der Autobahn 6
entschieden wir uns bei einem slowakischen Lastkraftwagen, der beim
Tanken auf der Rastanlage Hohenlohe Nord angetroffen wurde, zu einer
zoll- und steuerrechtlichen Kontrolle", so einer der Einsatzkräfte.

Die dabei durch den 55-jährigen Fahrer vorgelegten Papiere waren
weder aus zoll- noch aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht zu
beanstanden - auch das Fahrzeug, das auf anmeldepflichtige oder
verbotene Gegenständen kontrolliert wurde, war in Ordnung.

Eine Abfrage des elektronischen Vollstreckungssystems ergab
jedoch, dass die Firma, bei der der Fahrer angestellt ist, als
Schuldner für öffentlich-rechtliche Geldforderungen bei der
Bundesrepublik in der Kreide stand. Der Arbeitgeber des Fahrers hatte
einen Bußgeldbescheid des Bundesamts für Güterkraftverkehr von mehr
als 11500 Euro nicht entrichtet. Da das Fahrzeug bauartbedingt und
aufgrund seines technischen Zustands bei einer möglichen Verwertung
eine Deckung dieser Forderungen versprochen hätte und den
Beschäftigten der Kontrolleinheiten des Zolls
vollstreckungsrechtliche Befugnisse übertragen sind, wurde dem Fahrer
die drohende Pfändung seines Vehikels eröffnet.

Ein Telefonat des Fahrers mit seinem Arbeitgeber und nur kurze
Zeit später wurde durch die slowakische Firma der offene
Forderungsbetrag beglichen.

Zusatzinformationen:

Neben den bekannten Kontrollfeldern (Einhaltung der zoll- und
verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften) ist die Kontrolleinheit
Verkehrswege befugt, zu prüfen,

- ob Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuerrechts eingehalten




werden,
- im Falle von bundeseinheitlichen Grenzausschreibungen tätig zu
werden oder
- ob im Ausland zugelassene Fahrzeuge (zur Beförderung von mehr
als neun Personen) nach dem Personenbeförderungsgesetz einer
Besteuerung nach dem Umsatzsteuerrecht unterliegen.

Im zurückliegenden Jahr trieb die Heilbronner Kontrolleinheit
Verkehrswege, unterstützt durch das elektronische
Vollstreckungssystem, in 115 Fällen offene Forderungen mit einem
Gesamtwert von knapp 30000 Euro für verschiedene
öffentlich-rechtliche Gläubiger ein.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 15.08.2019 - 14:00 Uhr
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