(1146) Polizeilicher Schusswaffengebrauch bei Vollzug eines richterlichen Beschlusses
(ots) - Am heutigen frühen Abend (15.08.2019) kam es in
Stein (Lkrs. Fürth) beim Vollzug eines richterlichen Beschlusses zum
polizeilichen Schusswaffengebrauch. Ein 41-jähriger Mann wurde dabei
schwer verletzt.
Die Polizeiinspektion Stein war mit dem Vollzug eines
richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Fürth zur Begutachtung mit
dem Ziel der Unterbringung beauftragt. Auf Grund vorliegender
Erkenntnisse über den 41-Jährigen, welcher unter Betreuung steht,
wurden zum Vollzug Spezialeinsatzkräfte hinzugezogen. Der Mann hatte
bereits mehrfach bei zurückliegenden polizeilichen Einsätzen
Widerstand geleistet und Polizeibeamte mit Gegenständen, welche unter
das Waffengesetz fallen, bedroht.
Unmittelbar bevor die Polizeikräfte, kurz vor 18:00 Uhr, das
Wohnanwesen am Mecklenburger Platz betreten konnten, verließ der Mann
das Haus und lief auf die Einsatzkräfte zu. Den Aufruf "Hände hoch,
Polizei" missachtete der Mann und zog eine Hand, welche er zuvor in
der Jackentasche hatte, heraus. In der Hand hielt er einen
rohrähnlichen Gegenstand und richtete diesen auf die eingesetzten
Polizeibeamten. Diese zogen daraufhin ihre Dienstwaffen. Nachdem der
Mann weiterhin die Beamten bedrohte, schoss einer der Beamten dem
Mann in den Oberschenkel.
Der 41-Jährige wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch
schwer verletzt. Ein Polizeiarzt, der den Einsatz vorsorglich
begleitete, versorgte den Verletzten umgehend. Er wurde in ein
Krankenhaus eingeliefert. Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz nicht
verletzt.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken übernahm die ersten
kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort. Der Erkennungsdienst begann
noch am Abend mit der Spurensicherung. Das Bayerische
Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Die zuständige
Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kam ebenfalls
vor Ort.
Elke Schönwald
Rückfragen bitte an:
Pressesprecher vor Ort bis ca. 21:00, telefonisch erreichbar unter
0162/2126019
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle(at)polizei.bayern.de
Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.08.2019 - 20:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2188858
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Stein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (1146) Polizeilicher Schusswaffengebrauch bei Vollzug eines richterlichen Beschlusses"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).