Wissen - Verkehrsunfall mit Sachschaden
(ots) - Am Do., 15.08.2019, gegen 10:46
Uhr, befuhr eine 38-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw Opel Corsa
die bevorrechtigte B 62 (Bahnhofstraße) aus Richtung Bahnhof kommend
in Fahrtrichtung Nisterbrück. Sie setzte rechtzeitig vor der
Einmündung zur Straße "Güterbahnhof" den Fahrtrichtungsanzeiger
rechts, wurde aber unmittelbar vor dem Einmündungsbereich von der
Unfallzeugin (Beifahrerin) darauf aufmerksam gemacht, dass sie dort
nicht abbiegen, sondern weiter geradeaus fahren solle. Nach
übereinstimmenden Angaben der 38-Jährigen und der Beifahrerin
schaltete sie erst etwa 5 Meter vor der Einmündung den
Fahrtrichtungsanzeiger wieder aus und fuhr nun weiter geradeaus.
Gleichzeitig stand eine 26-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw
Opel Astra in der Straße "Güterbahnhof" und beabsichtige nach links
auf die B62 in Richtung Bahnhof abzubiegen. Da sie aufgrund des
gesetzten Fahrtrichtungsanzeigers bei dem Corsa der 38-Jährigen der
Annahme war, diese wolle auch nach rechts abbiegen, fuhr sie auf die
bevorrechtigte B62 ein. Aufgrund des Nichtbeachtens der Vorfahrt und
des fehlerhaften Betätigens des Fahrtrichtungsanzeigers kam es zum
Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Es entstand insgesamt ca. 6000,-EUR
Sachschaden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiwache Wissen
Rainer Greb, PHK
Telefon: 02742-9350
pwwissen(at)polizei.rlp.de
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Datum: 16.08.2019 - 08:42 Uhr
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