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(1148) Body-Cams für mehr Schutz der Polizisten - Polizeipräsident Roman Fertinger startet den Einsatz der Body-Cams in Mittelfranken

ID: 2189151

(ots) - Um Polizistinnen und Polizisten noch besser
vor Übergriffen zu schützen, wurde ab November 2016 ein einjähriger
Pilotversuch der Bayerischen Polizei mit verschiedenen
Body-Cam-Modellen in Augsburg, München und Rosenheim durchgeführt.
Nach einem erfolgreichen Abschluss hat eine Projektgruppe die
bayernweite Einführung vorbereitet. Ab sofort werden auch die
mittelfränkischen Dienststellen mit Body-Cams ausgerüstet.

Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger lobt nach den
Erfahrungen der Pilotierung den Einsatzwert der Body-Cam und erhofft
sich aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnungen eine
höhere Hemmschwelle Polizeibeamte anzugreifen. Die spürbar
deeskalierende Wirkung trägt so zum objektiven Schutz der
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei. Zusätzlich wirkt sie
bei der beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten mit.

Das Kameragehäuse ist in gelber Signalfarbe und in Kombination mit
der Aufschrift "VIDEO/AUDIO" gut erkennbar und wird durch
uniformierte Polizeieinsatzkräfte offen und deutlich erkennbar am
Oberkörper angebracht eingesetzt. Das Tragen der Body-Cam ist
freiwillig, die Nutzung setzt aber für die Beamten eine
verpflichtende Schulung voraus.

In Artikel 33 Polizeiaufgabengesetz wurde der Einsatz der Body-Cam
klar geregelt. Die Polizei darf danach Bild- und Tonaufzeichnungen
insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der
Beamten oder eines Dritten erforderlich ist.

Der Beamte entscheidet aufgrund der tatsächlichen Umstände, ob der
Einsatz der Body-Cam notwendig ist. Das kann beispielsweise bei einem
unkooperativen oder aggressiven Verhalten des Gegenübers der Fall
sein. Eine Nutzung bei Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz ist
verboten. Die Dokumentation von Verkehrsstraftaten,
Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Aufnahme von Verkehrsunfällen




sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Bevor die Kamera eingeschaltet wird, soll das Gegenüber darauf
aufmerksam gemacht werden. Ein rotes Blinklicht zeigt, dass die
Kamera aktiviert ist. Die Aufnahmen werden lokal und verschlüsselt
auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle gespeichert und
können nicht selbständig gelöscht werden. Wird die Aufnahme nicht als
Beweismittel gebraucht, erfolgt eine automatische Löschung nach 21
Tagen.

Elke Schönwald/n




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle(at)polizei.bayern.de

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Freitag
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Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025

Sonntag
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Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h

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Datum: 16.08.2019 - 11:01 Uhr
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