Lokführer mit Laserpointer geblendet
(ots) -
Die Tat zweier Jugendlicher, die buchstäblich ins Auge ging,
beschäftigt nun die Bundespolizei in Kassel. Zwei 15 und 17 Jahre
alte Jungen aus Kassel sollen gestern Abend (15.8.), zwischen 21 Uhr
und 21.30 Uhr, an der Bahnstrecke bei Kassel-Harleshausen, zwei
Lokführer jeweils bei der Vorbeifahrt mit einem Laserpointer
geblendet haben.
Beide Triebfahrzeugführer, die zum Glück unverletzt blieben,
meldeten den Vorfall ihrer Notfallleitstelle, welche wiederum die
Bundespolizei informierte.
Nach kurzer Nachbereichsfahndung trafen Bundespolizisten die
beiden Tatverdächtigen in der Nähe der Bahnstrecke an. Die Beamten
hatten beobachtet, wie die Teenager mit ihren Laserpointern
hantierten. Auf den Vorfall angesprochen, räumten beide ein, die
Lokführer mit ihren Pointern geblendet zu haben.
Die Bundespolizisten stellten die Geräte sicher und übergaben die
Jugendlichen deren Erziehungsberechtigten. Außerdem wurden beide über
mögliche Folgen ihrer Tat belehrt.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen beide ein
Strafverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den
Bahnverkehr sowie der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.
Wer solche Taten beobachtet, wird gebeten sofort die Bundespolizei
unter der Tel.- Nr. 0561/81616-0 bzw. unter der bundesweit
einheitlichen Tel.- Nr. 0800 6 888 000 oder über www.bundespolizei.de
zu verständigen. Hinweise auch an jede andere Polizeidienststelle.
Hinweise der Bundespolizei
Eine Attacke mit einem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt,
sondern kann schwerwiegende Folgen haben. Bei dem Auftreffen eines
Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer
verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer vorübergehenden
Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann
das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt
werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der
Augen kommen.
Die Bundespolizei ermittelt in jedem Fall des Blendens mittels
Laserpointer oder vergleichbaren Tatmitteln wegen des Verdachts eines
"Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" (§ 315 StGB) und
"Gefährlicher Körperverletzung" (§224 StGB). Bei beiden Delikten
sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, im Höchstfall
sogar 10 Jahre vor.
Wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines
anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl
von Menschen verursacht wird, handelt es sich sogar um einen
Verbrechenstatbestand, bei der die Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr beträgt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_koblenz
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Datum: 16.08.2019 - 13:06 Uhr
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