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Erneut Reh von freilaufendem Hund gehetzt und angefallen

ID: 2189493

(ots) - Müllheim Britzigen - Erneut Reh von
freilaufendemn Hund gehetzt und angefallen

Am 10. August wurde im Britzinger Wald, Höhe Teufelsweg, ein
Rehbock von einem wildernden Hund angefallen. Das Tier wurde dabei so
schwer verletzt, dass der von Spaziergängern herbeigerufene
Jagdpächter das Tier von seinem Leid erlösen musste. Der Verbiss an
dem Rehbock zeigt, dass es sich bei dem Wilderer um einen großen Hund
gehandelt haben muss. Bereits einige Wochen zuvor hatten
Spaziergänger im Britzinger Eichwald einen Vorfall gemeldet, bei dem
ein großer, unbeaufsichtigter Hund ein Reh gehetzt haben soll.

Das Polizeirevier Müllheim (Tel.: 07631-178 80) und der zuständige
Jagdpächter (Tel.: 07631-9362957) bitten Spaziergänger und Anwohner
um Mithilfe. Freilaufende, offensichtlich unbegleitete Hunde und
Vorfälle in Bezug auf Wildtiere sollen unverzüglich gemeldet werden.
Eine genaue Beschreibung des Hundes wäre sehr wichtig. Es muss davon
ausgegangen werden, dass es sich um einen großen, schnellen Hund aus
dem Bereich Zunzingen, Dattingen oder Britzingen handelt.
Möglicherweise ist der Hund aus der nahen Nachbarschaft allein
unterwegs.

Die Stadt Müllheim möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf
die geltenden Vorschriften hinweisen: Auch wenn es außerhalb des
Ortes keinen generellen Leinenzwang für Hunde gibt, dürfen diese
jedoch nur dann freilaufen gelassen werden, wenn sie zuverlässig auf
Zuruf reagieren und der sie begleitende Hundeführer das Tier auch
ohne Leine sicher unter Kontrolle hat. Läuft ein Hund
unbeaufsichtigt im Waldgebiet oder auf Feldern herum, stöbert er Wild
auf, hetzt oder reißt er Tiere, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Wiederholungsfall kann es
sich sogar um eine Straftat handeln. Werden Wildtiere verletzt oder




gar getötet, ergibt sich zudem eine Schadensersatzpflicht für den
Besitzer des Hundes gegenüber dem zuständigen Jagdpächter. Außerdem
kann der Jagdpächter eine Unterlassungsklage gegen den Hundebesitzer
anstrengen. Darüber hinaus kann der Hund als gefährlicher Hund im
Sinne der Landespolizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
eingestuft werden, woraus sich sowohl für den Hundehalter als auch
für das Tier etliche Auflagen und Einschränkungen ergeben.




Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Müllheim
Michael Schorr
Führungsgruppe
Schwarzwaldstraße 16
79379 Müllheim


Telefon: 07631/1788-152
E-Mail: muellheim.prev.fuegr(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 16.08.2019 - 14:18 Uhr
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