Fahrlässige Körperverletzung durch Schussabgabe/ Jagdunfall
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(ots) - Am 16.08. gegen 22:00 Uhr ging der für
den Bereich zuständige Jagdpächter in Ausübung seiner Tätigkeit in
Begleitung einer weiteren Person durch den Wald. In Höhe eines
Hochsitzes wollte der Begleiter sein Gewehr entladen. Hierbei löste
sich ein Schuss und verletzte den Jagdpächter schwer. Es besteht
keine Lebensgefahr.
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Datum: 18.08.2019 - 09:24 Uhr
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