Von der Autobahn ins Gefängnis - Erfolgreiche Fahndungskontrollen auf der A17
(ots) - Bereits am Freitag (16.08.2019) ging es für
drei rumänische Staatsangehörige (27, 27, 44) von der A17 auf
direkten Weg in die JVA nach Dresden.
Einer der beiden 27-Jährigen, der mit zwei Haftbefehlen wegen
Diebstahls und Sachbeschädigung gesucht wurde, muss jetzt die
nächsten 13 Monate und zwei Wochen im Gefängnis eine Haftstrafe
verbüßen.
Der zweite 27-Jährige wurde ebenfalls mit zwei Haftbefehlen wegen
versuchten Betrug, Urkundenfälschung, Untreue und räuberischer
Erpressung gesucht. Der bereits in den Jahren 2013 und 2014
verurteilte 27-Jährige, hatte bisher nur einen Teil der verhängten
Freiheitsstrafen verbüßt. Aus diesem Grund muss er jetzt noch eine
235 tägige Restfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.
Für den 44-Jährigen ging es aufgrund eines bestehenden
Sicherungshaftbefehls ebenfalls erstmal in Haft. Der 44-Jährige war
einer gerichtlichen Auflage nicht nachgekommen, nachdem er im Jahr
2017 wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
wurde.
Am Sonntagmittag (18.08.2019) nahmen die Bundespolizisten auf der
A17 einen 42-Jährigen fest. Der rumänische Staatsangehörige, der
wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt wurde, verbüßt jetzt
eine 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.
Bereits kurz zuvor hatten die Beamten bei ihren Kontrollen auf der
Autobahn eine bulgarische Staatsangehörige (26) und einen rumänischen
Staatsangehörigen festgenommen. Die 26-Jährige wurde wegen
Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe (200,- Euro)
verurteilt. Der 44-Jährige, welcher wegen Diebstahls verurteilt
wurde, hatte ebenfalls eine vom Gericht verhängte Geldstrafe (400,-
Euro) noch nicht bezahlt. Beide Personen konnten ihre Reisen
fortsetzen, nachdem sie die noch offenen Geldstrafen vor Ort
beglichen hatten.
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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
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Datum: 19.08.2019 - 09:38 Uhr
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