Ehrliche Finder sind pflichtbewusst
(ots) - Der Schreck ist oft groß, wenn man plötzlich
den Verlust seiner Geldbörse oder seines Mobiltelefons feststellt.
Neben dem Verlust von Geld und anderen Wertgegenständen ist besonders
die Wiederbeschaffung von Ausweisen, Kreditkarten oder Führerscheinen
aufwendig. Viele persönliche Daten gehen unter Umständen in fremde
Hände über und können schon wenig später für Unheil sorgen. So ging
es am vergangenen Wochenende 3 Menschen in Bremerhaven. Am Freitag,
16.08.2019, fand ein Mann aus dem Ortsteil Klushof morgens um 06.00
Uhr ein Portemonnaie auf dem Gehweg im Twischkampsweg und gab es bei
der Polizei ab. Die leitete die Geldbörse mit Führerschein und
Bankkarten gleich an das Fundamt weiter, das den 67-jährigen
Verlierer informierte. Freuen konnte sich am Sonnabend, 17.08.2019,
ein Besucher aus Emsdetten, der sein Handy gegen 20.00 Uhr unachtsam
liegen gelassen hatte. Ein Polizeibeamter im Ruhestand hatte kurz
darauf mit seinem geschulten Auge den mobilen Hochfrequenzempfänger
entdeckt und wusste, was zu ist. Viel Glück hatte ein Mann am
Sonntag, 18.07.2019, auf dem Freimarkt. Kurz nach 14.00 Uhr verlor
der 65-Jährige hier seine komplette Brieftasche. Darin befanden sich
neben den persönlichen Papieren auch über 400.- Euro Bargeld. Ein
Ehepaar aus Langen entdeckte die aufgeklappte Börse entlang der Buden
auf dem Hauptweg und brachte den wertvollen Fund pflichtbewusst zur
nahegelegenen Polizeiwache. Die Finderin hatte vor mehreren Monaten
selbst ihr Portemonnaie verloren. Die damit einhergehenden Probleme
schossen ihr sofort wieder durch den Kopf. Die Polizei lobt das
vorbildliche Verhalten der ehrlichen Finder, dass eigentlich ja eine
Verpflichtung ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§
865 bis 984 die Rechte und Pflichten von denjenigen, die etwas
verloren haben und denen, die etwas gefunden haben. Eine Fundsache
ist eine verloren gegangene Sache. Nicht dazu zählen hinterlegte,
abgestellte oder entsorgte Dinge (herrenlose Sachen) auf die der
Besitzer als sein Eigentum freiwillig verzichtet hat. Pflichten des
Finders: Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro wert ist, muss
unverzüglich der Polizei oder dem Fundbüro übergeben, zumindest aber
angezeigt werden. Rechte des Finders: Gegenüber dem Verlierer hat man
grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Ralf Spörhase
Telefon: 0471/ 953 - 1403
E-Mail: r.spoerhase(at)polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
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Datum: 19.08.2019 - 12:02 Uhr
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