Speyer - Brandmeldefehlalarm und Zufallsfund Betäubungsmittel (11/1808)
(ots) - 18.08.2019, 06:45 Uhr
Unglücklich entwickelte sich ein polizeilicher Einsatz in der
Wormser Landstraße für einen nicht anwesenden 26jährigen
Wohnungsinhaber einer Appartementwohnung. Weil Nachbarn die Polizei
über einen piepsenden Brandmelder aus dessen Wohnung informierten,
musste die Wohnung letztlich bei Abwesenheit des 26Jährigen durch die
Feuerwehr geöffnet werden. In der Wohnung konnten Feuerwehr und
Polizei feststellen, dass der vermeintliche Brandalarm durch einen
piepsenden Wecker ausgelöst wurde, welcher einen einem Feuermelder
ähnlichen Ton ausgab. Eine wirkliche Feuergefahr hatte somit
glücklicherweise zu keinem Zeitpunkt bestanden. Für den abwesenden
Wohnungsinhaber bedauerlich dürfte der Umstand sein, dass die
Polizeibeamten vor Ort nicht nur den piepsende Wecker auffanden,
sondern ihnen ein offen auf dem Schreibtisch liegendes Zip-Tütchen
mit wenigen Gramm Marihuana und zwei Feinwaagen auffielen. Eine
richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung nach weiteren
Betäubungsmitteln verlief negativ. Den Wohnungsinhaber erwartet nun
hinsichtlich des aufgefundenen Betäubungsmittel ein Strafverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Datum: 19.08.2019 - 12:24 Uhr
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